AEB und Stornierungsbedingungen zum Reservierungsvertragsschluss im MICE Portal

Was regeln die AEB und Stornierungsbedingungen des MICE Portals und welcher Vorteil entsteht hier für Dich als Kunde?

In den Allgemeinen Einkaufsbedingungen (AEB) sind weitere Regelungen zum Reservierungsvertrag von deiner Einkaufsabteilung in allen kundenspezifischen MICE Portalen hinterlegt, um einen Einkauf nach deinen Compliance Regeln sicherzustellen. 
Im Public MICE Portal, "mein.miceportal.com" sind die Allgemeinen Einkaufsbedingungen für alle Kunden, die unser öffentliches MICE Portal nutzen, hinterlegt. 
Die AEB regeln weitere Aspekte, die nicht im Reservierungsvertrag benannt werde. Wie zum Beispiel, wie lange kann ich kostenfrei meine Veranstaltung stornieren und ab welcher Stornierungsfrist muss ich wieviel Prozent meiner meiner bestellten Leistungen bezahlen, auch dann wenn ich sie nicht in Anspruch nehmen kann. 

Warum sollte ich nicht die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) des Anbieters akzeptieren?

Ihre Einkaufsabteilung sorgt dafür, dass über die AEB alle wesentlichen begleitenden Regelungen eindeutig im Sinne eines Einkaufs nach dem Compliance Regeln der Firma Akzeptanz finden. Nur mit der Anwendung dieser AEB ist eine Vergleichbarkeit unter mehreren Angeboten möglich. Der Anbieter hat aber die Möglichkeit einzelne Paragraphen ihrer AEB anders zu regeln, dafür verwendet der Anbieter in seinem Angebot das Kommentarfeld. Diese Regelungen werden dann in den Reservierungsvertrag übernommen. 

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Die relevantesten Kriterien, die in den AEB verankert sind:  

  • Deposit-Zahlung
  • Stornierungsbedingungen
  • Rechnungsbezahlung Rechnungsabwicklung

Dein Vorteil:

  • Alle Dienstleister erhalten die gleichen AEB, sodass Du am Ende vergleichbare Angebote erhältst und der große Vorteil ist, dass Du nicht die einzelnen und unterschiedlichen AGB der Anbieter prüfen musst. Dies erspart Dir viel Zeit und du hast eine transparente Vertragsgestaltung.
  • In den firmenspezifischen MICE Einkaufsportalen werden die jeweiligen Firmen-AEB hinterlegt und bei jeder Anfrage an die Anbieter mitgeschickt. Diese sind zusammen mit Deinem Einkauf erstellt und geprüft.

Hinweis: Alle Dienstleister, die mit Deiner Firma einen Rahmenvertrag abgeschlossen haben, haben die AEB bereits bei Vertragsabschluss zugestimmt. 

Bitte beachte: Das Hotel hat die Möglichkeit im Kommentarfeld zu vermerken, dass sie mit Teilen der AEB nicht einverstanden sind. Hier geht es meistens um die Stornierungsbedingungen als auch Deposit-Zahlungen (Vorauszahlung). Der Anbieter hat die Möglichkeit anderslautende Regelungen in einem Kommentarfeld bei der Angebotserstellung anzugeben. Wenn du das Angebot so akzeptierst, werden diese Regelungen Vertragsbestandteil. Letztendlich entscheidest Du, ob Du dies akzeptieren möchtest oder nicht. Diese Einschränkungen werden Dir deutlich im Angebot und im Reservierungsvertrag angezeigt.

Durch die vordefinierten AEB sind die Zahlungsbedingungen im Vorfeld geregelt und für Dich entfällt das Prüfen der einzelnen Dienstleister AGB.

Vorsicht: Bitte kontaktiere bei Unsicherheiten auf jeden Fall deine Einkaufsabteilung oder die Rechtsabteilung, um spezielle Fälle zu klären. Die hier veröffentlichten Antworten sind allgemeingültig und nicht als juristische Antwort zu werten.

 

Hinweis:

Der Reservierungsvertrag ist ein Vertrag und der Umgang mit Verträgen, auch zwischen zwei Kaufleuten, wird im BGB §145 ff und §433 geregelt. Ein Vertrag ist eine gegenseitige eindeutige und übereinstimmende Willenserklärung, die man nach Abschluss nicht mehr rückgängig machen kann. Beispiel, du kaufst ein Auto und nach kurzer Zeit möchtest du den Kauf rückgängig machen, du hast das Auto auch noch nicht bekommen. Im Vertrag wurde dir kein Rücktrittsrecht eingeräumt, also kannst du auch nicht vom Vertrag zurücktreten. 
Nachdem Veranstaltungen naturgemäß immer wieder geändert und häufig auch storniert werden, vereinbaren beide Parteien mögliche Stornierungsfristen und Schadensersatzleistungen, für den Fall, dass der Kunde vom Vertrag zurücktreten möchte.  Die ist ein eingeräumtes und geregeltes Rücktrittsrecht. Auf dem Verständnis, dass man einen Vertrag nicht einfach lösen kann, gilt also immer Erfüllungszwang. Und für den Fall, dass in den Stornierungsregeln für einen bestimmten Fall keine Regelung getroffen ist, dann muss der Kunde die vereinbarten Leistungen bezahlen, da ihm kein Rücktrittsrecht für diesen Fall eingeräumt wurde.

Wie hoch die geforderte Schadensersatzleistung letztendlich ist, liegt im Ermessen des Dienstleisters. Wenn der Kunde das nicht als angemessen sieht, dann muss der Kunde direkt beim Rechnungsersteller Widerspruch anmelden

 

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