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Anmerkungen im Kommentarfeld eines Angebots hinterlegen

Bei Abgabe eines Angebots besteht die Möglichkeit, Anmerkungen oder Ergänzungen zu Dienstleistungen im Kommentarfeld zu hinterlegen.

Du als Dienstleister wirst aufgefordert, ein Angebot zu einer Anfrage abzugeben. Nach bekannter Vorgehensweise kannst Du dieser Bitte nun Folge leisten. Falls von deiner Seite Anmerkungen oder Ergänzungen zu den Dienstleistungen bestehen, kannst Du diese bei Angebotsabgabe im Feld "Anmerkungen" eintragen. Diese werden dem Kunden mitgeteilt, ohne dass ein separater Kommunikationskanal benutzt werden muss.

  • Kommt es zu einer Buchung, werden alle im Kommentarfeld (Feld "Anmerkungen") hinterlegten Anmerkungen und ergänzenden Konditionen Teil des Reservierungsvertrags und sind für beide Parteien rechtlich bindend.

  • Im Kommentarfeld hinterlegt werden dürfen beispielsweise ergänzende Informationen zu den angebotenen Leistungen, von den AGB des Kunden abweichende Stornierungsbedingungen und Bedingungen für Depositzahlungen (Vorauszahlungen).

Bitte beachte: Von den AGB des Kunden abweichende Stornierungsbedingungen und Bedingungen für Depositzahlungen müssen unbedingt inklusive der Staffelung im Kommentarfeld hinterlegt werden. Der Hinweis "Es gelten die AGB des Hotels" ist nicht ausreichend!

Achte darauf, dass das Datum der kostenfreien Stornierungsfrist zu den von dir im Kommentarfeld hinterlegten Stornierungsbedingungen bzw. deiner Stornierungs-Staffelung passt!

  • Anmerkungen im Kommentarfeld dürfen keine Sachverhalte regeln, die das MICE Portal und nicht den Kunden betreffen. Als Dienstleister gehst Du einen Vertrag mit dem Kunden und nicht mit uns ein. 

  • Hintergrund: Als Dienstleister schließt Du einen Reservierungsvertrag 📄 mit deinem Kunden und nicht mit dem MICE Portal. MICE Portal ist an dieser Stelle kein Vertragspartner.

Grundsätzlich gilt: Zwei Vertragsparteien dürfen nicht zuungunsten einer dritten Partei, die nicht Vertragspartner ist, Sachverhalte regeln. Deshalb sind Anmerkungen im Kommentarfeld, die Dritte und oder das MICE Portal betreffen, nach deutschem Vertragsrecht nichtig.
Das gilt insbesondere für Anmerkungen zu Provisionszahlungen und eventuelle Provisionseinschränkungen, die im Kommentarfeld platziert werden.

 

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