Stornierung einer Veranstaltung aufgrund der aktuellen Verordnungen

Die Veranstaltung kann aufgrund der behördlichen Verordnungen nicht durchgeführt werden, wer übernimmt die Kosten?

Bitte beachte: Behördliche Anordnungen aufgrund des Infektionsschutzgesetztes untersagen die Durchführungen von Veranstaltung.

Behördliche Anordnungen auf Grund des Infektionsschutzgesetzes untersagen die Durchführung einer Veranstaltung. Bitte beachten Sie die unterschiedlichen Regelungen pro Bundesland. 

Eine Veranstaltungsbuchung, wie auch eine Hotelbuchung gehört auf Grund der vertraglich vereinbarten Leistung mit einem fixen Termin zu den sogenannten “Fixgeschäften”. Fixgeschäfte sind ähnlich wie verderbliche Waren, ist der vereinbarte Termin vorbei, ist die Vereinbarung wertlos. Liegt zum vereinbarten Veranstaltungsdatum in diesem Bundesland ein Veranstaltungsverbot vor, so gilt der Tatbestand der “Unmöglichkeit”. Die vereinbarte Leistung darf nicht erbracht werden. Das Hotel kann nicht leisten und darf keine Rechnung, auch keine Stornorechnung, stellen. Der Kunde kann nicht gezwungen werden, dass er die Veranstaltung zu einem späteren Zeitpunkt durchführen muss.  

Dennoch dürfen sich beide Parteien auf eine spätere Durchführung einigen.

⚠️Achtung⚠️: aktuelle Themen rund um das Thema Stornierungen und Corona-Pandemie, können Sie auf der eigens erstellten Seite "STORNIERUNG DER VERANSTALTUNG & CORONA".

Vorsicht: Bitte kontaktiere auf jeden Fall deinen Rechtsbeistand, um deine speziellen Fälle zu klären. Die hier veröffentlichten Antworten sind allgemeingültig und nicht als juristische Antwort zu werten.

 

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