Gesetzliche Rechnungsbestandteile

Das UStG §14 regelt welche Bestandteile eine Rechnung beinhalten muss, damit diese als Rechnung von den Finanzämtern anerkannt wird. Hier zeigen wir diese auf.

Wir weisen darauf hin, dass dieser Artikel nur Hinweise enthält. Wir sind nicht befugt eine rechtsverbindliche Aussage zu treffen.

MICE Portal erbringt für zahlreiche Kunden den Service des Rechnungsclearings und die Aufbereitung der Rechnungsdaten zur Übermittlung an weiterverarbeitende Systeme (AirPlus).

Dabei darf MICE Portal nur Rechnungen bearbeiten, die den gesetzlichen Anforderungen entsprechen.

Die gesetzlichen Rechnungsbestandteile nach § 14 Abs. 4 UStG im Überblick:

  • Den vollständigen Namen und die vollständige Anschrift des leistenden Unternehmers sowie des Leistungsempfängers

  • Die dem leistenden Unternehmer vom Finanzamt erteilte Steu­ernummer oder die ihm vom Bundesamt für Finanzen erteilte USt-Identifikationsnummer

  • Das Ausstellungsdatum

  • Eine fortlaufende Nummer mit einer oder mehreren Zahlenrei­hen, die zur Identifizierung der Rechnung vom Rechnungs­steller einmalig vergeben wird 

  • Die Menge und die Art der gelieferten Gegenstände oder den Umfang und die Art der sonstigen Leistung;

  • Den Zeitpunkt der Lieferung oder sonstigen Leistung bzw. den Zeitpunkt der Vereinnahmung der Vorauszahlung, sofern dieser Zeitpunkt feststeht und nicht mit dem Ausstel­lungsdatum der Rechnung identisch ist; 

  • a) Leistung und  Entgelt für jeden Steuersatz oder jede Befreiung; 
    b) Jede im Voraus vereinbarte Preisminderung, sofern sie nicht bereits im Entgelt berücksichtigt ist;

  • Den anzuwendenden Steuersatz sowie 

  • Den auf das Entgelt entfallenden Steuerbetrag.

In letzter Zeit erhält MICE Portal leider 9 von 10 Rechnungen, die bei der Leistungsposition nicht den Steuersatz, derzeit 0%, 5% oder 16% angeben. Meistens findet sich am Ende einer solchen Rechnung nur eine Summenzeile mit dem jeweiligen Steuersatz. Dies ist nicht im Sinne der Umsatzsteuergesetzes und wir können diese Rechnungen leider nicht verarbeiten und müssen diese zurücksenden. Gerade jetzt möchten wir dafür Sorgen, dass die Bezahlung der Rechnungen schnell erfolgt, dies ist nur möglich, wenn Du uns pro Leistungsposition den passenden Steuersatz mitlieferst.

Hier findest Du eine Musterrechnung zur Veranschaulichung der oben genannten Informationen.

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Bitte beachte: Alle Beträge, Steuersätze etc. in diesem Artikel sind als Beispiele gedacht und werden nicht entsprechend gesetzlicher Änderungen oder Sonderfälle angepasst. Aktuelle Steuersätze können Sie z.B. bei Publikationen des Bundesfinanzministeriums nachschlagen.

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