KSK - Künstlersozialkasse

Du planst eine Veranstaltung und möchtest dafür gerne einen Künstler beauftragen? Dann ist es wichtig die Künstlersozialkasse dabei einzuplanen. Was genau diese ist und was Du zu beachten hast, erklären wir dir gerne in diesem Artikel.

1. Was ist die KSK und welchen Zweck hat sie? 

Die Künstlersozialkasse (kurz KSK) bietet Künstlern und anderen Selbstständigen aus dem künstlerischen Bereich soziale Sicherheit und stellt sicher, dass diese einen ähnlichen Schutz wie Arbeitnehmer genießen. Mitglieder der KSK sind zum Beispiel alle selbstständigen Künstler im Bereich Musik, darstellende Kunst, bildende Kunst und Publizisten, welche die Voraussetzungen nach dem KSVG (Künstlersozialversicherungsgesetz) erfüllen.

2. Was ist die KSA?

Die KSA (Künstlersozialabgabe) ist der "Quasi-Arbeitgeberanteil" zur Versicherung von selbstständigen Künstlern in der Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung. Die Künstlersozialversicherung wird zu einer Hälfte von den Künstlern und Publizisten selbst finanziert. Die andere Hälfte setzt sich aus einem Zuschuss des Bundes (20%) und der KSA für Unternehmen (30%) zusammen. 

3. Wofür muss die KSA gezahlt werden?

Gezahlt werden muss  für die Inanspruchnahme künstlerischer Leistungen, auch wenn diese aus dem Ausland stammen. Dies gilt auch für Künstler, die kein Mitglied der KSK sind. Grundsätzlich muss aber nur für öffentliche Veranstaltungen gezahlt werden und beispielsweise nicht für interne Betriebsfeiern, die nur für MitarbeiterInnen gedacht sind. Das gleiche gilt für Veranstaltungen im Ausland. Auch dann muss die KSA nicht gezahlt werden.

4. Wer muss die KSA zahlen?

Die KSA wird von den Unternehmen gezahlt, die künstlerische Leistungen gegen ein Honorar verwerten. Auch Unternehmen, die Eigenwerbung/ Öffentlichkeitsarbeit betreiben und dabei öfter als gelegentlich Aufträge an selbstständige Künstler/Publizisten erteilen. Unternehmen die hingegen nur gelegentlich Künstler buchen, müssen keine KSA zahlen.  

5. Wie hoch ist die KSA?

Die Höhe der KSA liegt momentan bei 4,2% (Stand 2021) und bezieht sich auf die Honorare, die an KSK-pflichtige Künstler bezahlt werden.

6. Wie gehe ich vor und an wen muss ich mich wenden, um die KSA anzumelden?

Möchtest Du für deine Veranstaltung einen Künstler buchen, musst Du an einem Meldeverfahren teilnehmen. Dafür musst Du dich schriftlich oder telefonisch bei der KSK melden.

Diese prüft dann, ob dein Unternehmen abgabepflichtig ist und benachrichtigt dich anschließend.

Die Rechnungen der Künstler musst Du im Laufe eines Jahres sammeln und den Gesamtbetrag ermitteln. Davon dürfen abgezogen werden: Mehrwertsteuer, Anreisekosten, Bewirtungskosten, Zahlungen an GmbHs, OHGs und KGs. 

Der Betrag für das Kalenderjahr muss dann jedes Jahr bis zum 31. März der KSK gemeldet werden. Dadurch berechnet die KSK, wie viel Künstlersozialabgabe Du zahlen musst.

 

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