Veranstaltungen sind dynamisch und können sich auch nach der Buchung ändern. Der Anbieter gibt bei der Angebotsabgabe eine neue Optionsfrist an.
1.1.Angebotsabgabe inkl. neuer Optionsfrist
1. Buchungsänderung
Du veränderst die Anforderungen und versendest die Änderungsanfrage an deinen gebuchten Anbieter.
Das Fehlen einer Optionsfrist bei neuen Angeboten könnte den Anbieter rechtlich in Bedrängnis bringen, falls ein Kunde das neue Angebot uneingeschränkt bis zum Beginn der Veranstaltung buchen kann.
1.1. geänderter Vertragsentwurf
Der Anbieter gibt systemseitig das neue Angebot inklusive neuer Optionsfrist ab
Bitte beachte: der Anbieter gibt das Optionsdatum manuell ein. Es wird somit von ihm vorgegeben.
Hinweis: Das Fehlen einer Optionsfrist bei neuen Angeboten könnte den Anbieter rechtlich in Bedrängnis bringen, falls ein Kunde das neue Angebot uneingeschränkt bis zum Beginn der Veranstaltung buchen kann.
2. neues Angebot
Du erhältst eine E-Mail mit der Information, dass ein neues Angebot erstellt wurde.
3. Neues Angebot buchen
Die Buchung des neuen Angebots ist nur innerhalb der im Angebot hinterlegten Optionsfrist möglich.
Hinweis: Sollte die Optionsfrist für das neue Angebot abgelaufen sein, kannst du die "Optionsfrist ändern" und das Hotel kontaktieren.
4. Ablauf der Optionsfrist
Die Optionsfrist kannst du einfach verlängern, indem du das Optionsfristdatum änderst:
Wichtige Information: Der alte Reservierungsvertrag ist solange gültig bis ein neues Angebot akzeptiert worden ist.
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