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Tagungspauschale - Bepreisung der Teilleistungen

Bei der Angebotserstellung von Tagungspauschalen ist es aus steuerrechtlichen Gründen erforderlich, dass der Dienstleister den Preis für jede der enthaltenen Teilleistungen einzeln aufführt.

1. Steuerarten und -sätze der Teilleistungen
2. Besteuerung der Teilleistungen
3. Bepreisung der Teilleistungen
3.1 Beispiel einer Bepreisung
4. Übertrag und Prüfung der Bepreisung


Eine Tagungspauschale beinhaltet die notwendigen Tagungsleistungen, oder auch Teilleistungen genannt, in einem Paket. In der Regel sind dies folgende Leistungen: 

  • Raummiete (für den Tagungsraum)
  • Technik u. Ausstattung (Leinwand, Beamer und Flipchart)
  • Bewirtungspauschale (Business Lunch / Mittagessen, meist unlimitiert Wasser und 2 Soft Getränke im Raum)
  • Sonstige Tagungskosten (2 Kaffeepausen, am Vormittag und Nachmittag, meist unlimitiert Wasser und 2 Soft Getränke im Raum)

Aktuelle Gesetzesgebung: Mit der Neuerung der Gewerbesteuergesetze geht die Verpflichtung einher, die in Tagungspauschalen enthaltenen Leistungen individuell zu besteuern. Um dieser Rechtsprechung gerecht zu werden, wird im MICE Portal die Pauschale nicht nur als Gesamtpreis dargestellt, sondern die Teilleistungen können einzeln dargestellt, bepreist und somit auch vom Unternehmen des Buchenden separat versteuert werden.

1. Steuerarten und -sätze der Teilleistungen

Die Tagungspauschalen umfassen laut Steuerrecht verschiedene Dienstleistungen, die unterschiedlichen Steuersätzen unterliegen.

  • Raummiete unterliegt der Gewerbesteuer.
  • Bewirtungskosten werden nur bis 70% als Aufwand anerkannt.
  • Mahlzeiten während der Pause unterliegen der Besteuerung des geldwerten Vorteils.

2. Besteuerung der Teilleistungen

Die Besteuerung von Dienstleistern mit Sitz in der Bundesrepublik Deutschland, unterliegt der aktuell gesetzlichen Mehrwertsteuer (MwSt.) mit 19%. Dienstleister aus anderen Länder müssen deren aktuell gültige Steuer mit dem bereits hinterlegten 19% austauschen. 

Bitte beachte: Sollte es innerhalb einer Pauschale zu unterschiedlichen Steuersätzen kommen, zum Beispiel aufgrund der Corona-Lage, können diese gerne bei der Rechnungsstellung angegeben werden.

3. Bepreisung der Teilleistung

Die Angebotserstellung einer Pauschale mit Teilleistungen funktioniert wie folgt:

  • Klicke auf "Angebot erstellen".
  • Gib in die Felder die Brutto-Preise für die Teilleistungen der Pauschale ein.

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    Bitte beachte: Du trägst den Preis für jede Teilleistungen pro Person 

    inkl. MwSt. 📄(€/Person - Brutto) ein.

    • Sind die Preise korrekt eingegeben klicke auf "weiter".

    3.1 Beispiel einer Bepreisung für eine Teilleistung

    Bepreisung einer Tagunspauschale in Höhe von 59,00 Euro pro Person in Teilleistungen:

    • Raummiete: (brutto) 10,00 Euro/Person
    • Technik: (brutto) 2,00 Euro/Person
    • Bewirtungspauschale: (brutto) 28,00 Euro/Person
    • Sonstige Tagungskosten: (brutto) 19,00 Euro/Person

    Bitte beachte: Am Ende der Angebotsabgabe, sollte die Bepreisung geprüft werden.
    Die Eingabe ist korrekt, wenn die Summe der einzelnen Teilleistungen den Gesamtpreis der Pauschale ergibt.

    4. Übertrag und Prüfung der Bepreisung

    Die eingegebenen Preise werden nun in die Maske übertragen und können überprüft werden.

    Finale Überprüfung: Prüfe final das Angebot.

    • Ist das Angebot korrekt erstellt, klicke auf "Angebot erstellen".
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    Herzlichen Glückwunsch, Du hast das Angebot nun erfolgreich im MICE Portal eingestellt!

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